AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen


A. Allgemeines

Die folgenden AGB gelten nur für die Geschäftsbeziehungen mit unseren gewerblichen Kunden (einschließlich juristischen Personen des öffentlichen Rechts). Davon abweichende AGB unserer Kunden sind für uns nur rechtsbindend, wenn sie von uns schriftlich anerkannt wurden.

B. Angebote und Vertragsabschluss

An Angebote halten wir uns, sofern nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, 30 Tage ab dem Datum des Angebots. Mündliche Angaben sind unverbindlich und werden nur durch schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Angebote, Pläne und Zeichnungen dürfen nur mit unserer Zustimmung vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Die Annahme von Aufträgen setzt unsere schriftliche Bestätigung voraus. Lediglich bei unverzüglicher Lieferung ersetzt die Rechnung die Auftragsbestätigung.

C. Preise und Preisänderungen

Unsere Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk, ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommen Zoll, Porto, Frachtkosten, Montagekosten und die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Erhöhen sich in einem Zeitraum von 3 Monaten zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin die Material-, Lohn- oder Herstellerkosten, können die am Tag der Lieferung gültigen Preise in Rechnung gestellt werden.

D. Lieferungen

Unsere Lieferzeiten sind unverbindlich, wenn ein Liefertermin nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Lieferzeit gilt mit derzeitigen Anzeige der versandbereitschaft als eingehalten, wenn der Versand ohne eigenes Verschulden unmöglich wird, oder sich verzögert. Teillieferungen sind möglich.
Wird die vereinbarte Lieferzeit um mehr als 4 Wochen überschritten, kann der Kunde nach einer erfolglosen schriftlichen Nachfristsetzung von mindestens 2 Wochen schriftlich den Rücktritt vom Vertrag erklären. Schadenersatzansprüche der Kunden sind ausgeschlossen, sofern wir den Lieferverzug nicht mindestens grob fahrlässig zu vertreten haben. Sofern Lieferverzögerungen auf höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Materialmangel, Energiemangel oder Krieg zurückzuführen sind und länger als 3 Monate andauern, sind beide Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte sind in diesem Fall ausgeschlossen. Bereits erfolgte Teillieferungen bleiben davon unberührt und gelten als selbständiges Geschäft.
Im Fall einer direkten Lieferung geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk des Herstellers verlässt. Die Verpackung wird nach den jeweils gültigen Preisen berechnet und erfolgt nach eigenem Ermessen. Ohne besondere Weisung der Kunden erfolgt die Auswahl des Transportmittels ohne Gewähr für die billigste und schnellste Variante.

E. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich aller Kosten und Verzugszinsen, unser Eigentum.
Der Eigentumsvorbehalt umfasst auch weiterverkaufte Waren und gilt auch in den Fällen von Verbindung und Vermischung mit Sachen, die in fremden Eigentum stehen.
Unsere Kunden sind widerruflich berechtigt, die erhaltene Ware trotz unseres Eigentumsvorbehaltes im Rahmen ihres normalen Geschäftsbetriebes zu veräußern.
Anderweitige Verfügungen, z. B. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, sind unseren Kunden nicht erlaubt.
Bei Weiterverkauf von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen aus dem Verkauf bis zur Rechnungshöhe sicherheitshalber an uns ab.
Diese Abtretung wird bereits jetzt von uns angenommen. Im Falle des Selbsteinzuges von abgetretenen Forderungen durch den Kunden erfolgt dies lediglich treuhänderisch mit der Verpflichtung zur unverzüglichen Weiterleitung an uns. Unser Kunde ist verpflichtet, alle für Wahrung unserer Rechts aus dem Eigentumsvorbehalt notwendigen Auskünfte zu erteilen.
Darüber hinaus sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware
 zurückzuverlangen und diese beim Kunden abzuholen.

F. Gewährleistung und Mängelhaftung

Sofern das Gesetz nicht abweichende längere Fristen vorschreibt, verjähren Gewährleistungsansprüche in einem Jahr ab dem Rechnungsdatum. Für gebrauchte Waren wird die Gewährleistung , soweit gesetzlich zulässig , ausgeschlossen. Fehlerhafte Mengen und erkennbare Mängel sind uns spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem nach dem Wareneingang schriftlich mitzuteilen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkannt werden können, sind uns ohne Verzögerung nach der Entdeckung ebenfalls schriftlich anzuzeigen.
Im Falle eines Mangels kann unser Kunde mit angemessener Fristsetzung die Beseitigung verlangen.
Wenn die Beseitigung aus technischen Gründen nicht möglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist, sind wir zur Nachlieferung berechtigt. Sofern die Mängelbeseitigung und die Nachlieferung fehlschlägt, kann unser Kunde wahlweise den Kaufpreis mindern, oder vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche unserer Kunden sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Monteure.
Die Gewährleistung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn ein Mangel auf unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage oder fehlerhafter Inbetriebnahme durch den Kunden oder einen Dritten, natürlichen Verschleiß, nicht ordnungsgemäße Wartung oder ungeeignete Betriebsvoraussetzungen aus der Sphäre des Kunden zurückzuführen ist. Unsere Haftung ist außerdem bei unsachgemäßer Nachbesserung durch den Kunden oder Dritte ausgeschlossen.
Zahlungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, 14 Tage nach dem Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Die Annahme von Schecks erfolgt nur unter Vorbehalt und gilt erst nach endgültiger Gutschrift als Bezahlung.
Der Kunde kommt 14 Tage nach dem Erhalt der Rechnung auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Ab verzugsbeginn sind wir berechtigt, 7% Verzugszinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Unabhängig davon sind wir berechtigt, einen höheren Verzugsschaden gegen Nachweis geltend zu machen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Forderung von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde

G. Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis zwischen den Kunden und uns ist Westerstede. Wir sind befugt, einen Käufer auch vor jedem anderen nach den gesetzlichen Vorschriften zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.

H. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der oben genannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Eine unwirksame Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am ehesten entspricht.

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